BFH - Urteil vom 20.03.2014
V R 3/13
Normen:
UStG 1999/2005 § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 30.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1005/08

Umsatzsteuerliche Behandlung von Supervisionsleistungen für Träger der Wohlfahrtspflege

BFH, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen V R 3/13

DRsp Nr. 2014/9191

Umsatzsteuerliche Behandlung von Supervisionsleistungen für Träger der Wohlfahrtspflege

1. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG erfasst auch die Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung der Rechtsprechung).2. Supervisionen können als Unterrichtseinheiten, die von Privatlehrern erteilt werden und die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein.

Normenkette:

UStG 1999/2005 § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j;

Gründe

I.