BFH - Urteil vom 21.04.2021
XI R 31/20 (XI R 34/18)
Normen:
UStG § 4 Nr. 15a; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g;
Fundstellen:
IStR 2022, 216

Umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen gegen Entgelt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

BFH, Urteil vom 21.04.2021 - Aktenzeichen XI R 31/20 (XI R 34/18)

DRsp Nr. 2021/12659

Umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen gegen Entgelt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts ... vom XX.XX.XXX – ... wegen Umsatzsteuer 2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 15a; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g;

Gründe

I.

Streitig ist die Steuerbefreiung von Leistungen für Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK).

Der Rechtsvorgänger der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war ein MDK in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (im Folgenden: Kläger) und ist mit Wirkung vom XX.XX.XXXX eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden. Er war Alleingesellschafter der ... GmbH, der er Räumlichkeiten vermietete.