FG Niedersachsen - Urteil vom 28.11.2024
5 K 22/24
Normen:
UStG § 10 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 4;

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben von einer Biogasanlage an Betreiber von Nahwärmenetzen

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.11.2024 - Aktenzeichen 5 K 22/24

DRsp Nr. 2025/4311

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben von einer Biogasanlage an Betreiber von Nahwärmenetzen

Entstehen Selbstkosten im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen (von Strom) wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG (von Wärme) von einer Biogasanlage ohne Fernwärmeanschluss, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die gefestigte Rechtsprechung des BFH).

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen aus der unentgeltlichen Wärmeabgabe von der Biosgasanlage der Klägerin an zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in den Streitjahren 2016 und 2017 zu ziehen sind. Das Klageverfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang, in dem die Beteiligten über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Wärmelieferungen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach den anteiligen Selbstkosten streiten.

Die Klägerin, eine KG, errichtete in den Jahren 2005 und 2006 eine Biogasanlage im Außenbereich von ..., die sie im Jahr 2006 in Betrieb nahm. Den mit der Anlage erzeugten Strom lieferte sie gegen Entgelt und machte aus den Errichtungskosten den Vorsteuerabzug geltend.