FG Köln - Urteil vom 25.07.2023
8 K 1512/19
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1;

Umsatzsteuerliche Beurteilung hinsichtlich Autovermietungsleistungen an Endkunden im Rahmen einer Vermietungskette in Abgrenzung zu Vermittlungsleistungen an Autovermietungsunternehmen

FG Köln, Urteil vom 25.07.2023 - Aktenzeichen 8 K 1512/19

DRsp Nr. 2025/3247

Umsatzsteuerliche Beurteilung hinsichtlich Autovermietungsleistungen an Endkunden im Rahmen einer Vermietungskette in Abgrenzung zu Vermittlungsleistungen an Autovermietungsunternehmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin im Jahr 2009 selbst Autovermietungsleistungen an Endkunden im Rahmen einer Vermietungskette oder Vermittlungsleistungen an Autovermietungsunternehmen erbracht hat.

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