FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.09.2016
4 K 16/14
Normen:
UStG § 24;

Umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung des Entgelts für einen Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.2016 - Aktenzeichen 4 K 16/14

DRsp Nr. 2016/19548

Umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung des Entgelts für einen Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen

Der sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten", also das Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung nach § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung fällt nicht unter § 24 UStG.

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2009 vom 18. Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2014 wird dahin abgeändert, dass die Steuer von 1.676,37 € um 289,61 € auf 1.386,76 € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 24;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob das Entgelt für einen sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen" gemäß der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) der Durchschnittsbesteuerung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz - UStG - oder der Regelbesteuerung unterliegt.