Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verkauf von so genannten Zahlungsansprüchen aufgrund der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (so genannte GAP-Reform) einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz im Rahmen der Regelbesteuerung darstellt oder ob es sich um eine nicht steuerbare Veräußerung handelt, weil der Veräußerungsvorgang nicht der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen ist.
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