Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darum, ob Zuschüsse, welche die Klägerin von der Stadt X erhalten hat, in einem solchen Zusammenhang zu dem von der Klägerin durchgeführten Ausbau / Betrieb eines Schwimmbads stehen, dass die Voraussetzungen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungsaustausches i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - als erfüllt anzusehen sind.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|