FG Münster - Beschluss vom 23.01.2017
15 V 2563/16 U
Normen:
UStG § 14c Abs. 2; UStG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
EFG 2017, 530

Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter Ferkelverkäufe

FG Münster, Beschluss vom 23.01.2017 - Aktenzeichen 15 V 2563/16 U

DRsp Nr. 2017/2089

Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter Ferkelverkäufe

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2; UStG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Streitig ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes, ob die für die Streitjahre 2010 bis 2015 an die Antragstellerin (Astin.) berechneten Ferkelverkäufe tatsächlich ausgeführt wurden, bzw. ob im Falle ihrer Ausführung ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung (AO) zu bejahen ist.