I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Personenhandelsgesellschaft, war über ihre Gesellschafter mehrheitlich an einer GmbH beteiligt. Wie das Finanzgericht (FG) durch Bezugnahme auf einen Außenprüfungsbericht festgestellt hat, waren an der Klägerin zwei Gesellschafter zu je 50 % beteiligt, die zusammen auch über eine Mehrheitsbeteiligung an der GmbH verfügten.
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