I. Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) gründete 1991 ein Einzelunternehmen, das Transportleistungen, Tief- und Straßenbau, Sanierungsarbeiten und Deponiepflege sowie den Handel mit diversen Baustoffen zum Unternehmensgegenstand hatte.
Seit Juli 1997 war der Kläger einziger Gesellschafter einer GmbH. Gegenstand dieses Unternehmens waren "die Abwicklung sowie Ausführung von Transport- und Tiefbauverträgen sowie die Durchführung sämtlicher Umweltschutzmaßnahmen". Der Kläger und C waren allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer.
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