FG Saarland - Beschluss vom 20.03.2006
1 V 26/06
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Umsatzsteuerliche Organschaft und organisatorische Eingliederung bei Bestellung eines Notgeschäftsführers

FG Saarland, Beschluss vom 20.03.2006 - Aktenzeichen 1 V 26/06

DRsp Nr. 2006/20945

Umsatzsteuerliche Organschaft und organisatorische Eingliederung bei Bestellung eines Notgeschäftsführers

Nicht jede Bestellung eines Notgeschäftsführers schließt von vornherein eine organisatorische Eingliederung einer Gesellschaft in einen Organträger aus. Insoweit kommt es darauf an, ob unter den durch die Bestellung eines Notgeschäftsführers geänderten tatsächlichen Gegebenheiten weiterhin von einer Einflussnahme auf die Willensbildung in der Gesellschaft ausgegangen werden kann.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Gesellschafter der Antragsteller sind die minderjährigen Söhne und gesetzlichen Erben des MW, der am 22. September 2002 verstorben ist. Sie streiten mit dem Antragsgegner um das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

MW war alleiniger Geschäftsführer der Bauunternehmung X GmbH (künftig: GmbH), an der er zu 67 v.H. zusammen mit seiner Schwester KP, die 33 v.H. der Anteile hielt, beteiligt war. MW war Eigentümer einer Immobilie, die an die GmbH vermietet war und eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH bildete. Unstreitig bestand zwischen dem Besitzunternehmen MW und der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft.