FG Niedersachsen - Urteil vom 07.08.2025
5 K 10/25
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; MwStSystRL Art. 11 Abs. 1;

Vorliegen einer wirtschaftlichen Verflechtung durch Grundstücksvermietung des Geschäftsführers an GmbH als Voraussetzung für umsatzsteuerliche Organschaft auch bei Nutzung in nur geringem Umfang; Wirtschaftliche Verflechtung durch Grundstück nur bei Nichtverfügung der GmbH über andere Grundstücke

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2025 - Aktenzeichen 5 K 10/25

DRsp Nr. 2026/7831

Vorliegen einer wirtschaftlichen Verflechtung durch Grundstücksvermietung des Geschäftsführers an GmbH als Voraussetzung für umsatzsteuerliche Organschaft auch bei Nutzung in nur geringem Umfang; Wirtschaftliche Verflechtung durch Grundstück nur bei Nichtverfügung der GmbH über andere Grundstücke

Vermietet der Allein-Gesellschafter und -Geschäftsführer seiner GmbH langfristig ein Grundstück mit Werkstatt-, Lager- und Bürogebäude, so steht es einer dadurch begründeten wirtschaftlichen Verflechtung des Unternehmens der GmbH mit dem des Gesellschafters nicht entgegen, dass die GmbH das Gebäude nur in geringem Umfang nutzt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die GmbH nicht über andere Grundstücke verfügt.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; MwStSystRL Art. 11 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen dem Kläger als Organträger und der ... GmbH (nachfolgend: GmbH) als Organgesellschaft.