FG Münster - Urteil vom 10.01.2019
5 K 1812/16 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 13a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2019, 598

Umsatzsteuerlicher Nachweis eines unternehmerischen Tätigwerdens; Zurechnung von Getränkelieferungen gegenüber dem Inhaber einer Reisegewerbekarte

FG Münster, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen 5 K 1812/16 U

DRsp Nr. 2019/2498

Umsatzsteuerlicher Nachweis eines unternehmerischen Tätigwerdens; Zurechnung von Getränkelieferungen gegenüber dem Inhaber einer Reisegewerbekarte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 13a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Jahren 2008 bis 2010 unternehmerisch tätig war und ihr Getränkelieferungen an die Firma K GmbH (im folgenden K GmbH) in T zuzurechnen sind.