1. Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 vom 29. Januar 2010 und für 2005 vom 4. Juli 2007, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2010, werden dahingehend geändert, dass die Nettoumsätze zu 16% für 2004 um 28.223,– EUR und für 2005 um 49.196,– EUR reduziert werden.
2. Die Neuberechnung der Umsatzsteuer 2004 und 2005 wird dem Beklagten übertragen.
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