FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.07.2012
14 K 702/10
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2012, 2785
DB 2013, 8
DStRE 2013, 1249
MMR 2013, 166

Umsatzsteuerpflicht bei dem Verkauf von Pelzmänteln über ebay

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2012 - Aktenzeichen 14 K 702/10

DRsp Nr. 2012/19074

Umsatzsteuerpflicht bei dem Verkauf von Pelzmänteln über ebay

1. Leistender i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG bei einem ebay Verkauf ist derjenige, der über das ebay-Konto nach außen auftritt und auf dessen Namen und Bankverbindung das ebay-Konto angemeldet ist. 2. Steht eine Tätigkeit mit der bisherigen Tätigkeit eines Unternehmers in keinem sachlichen Zu- sammenhang, ist sie seiner unternehmerischen Sphäre erst dann zuzurechnen, wenn der Unternehmer auch im Rahmen seines neuen Tätigkeitsfelds nachhaltig Leistungen gegen Entgelt i. S. d § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG erbringt 3. Bei dem Verkauf von Pelzmänteln im Zuge einer Haushaltsauflösung über die Internetplattform ebay liegt eine private Vermögensverwaltung und keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vor, wenn der Verkäufer die Internetplattform nicht von vornherein für eine längere, unbestimmte Dauer, sondern nur für 13 Monate nutzt und insgesamt lediglich 142 Jacken veräußert.

1. Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 vom 29. Januar 2010 und für 2005 vom 4. Juli 2007, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2010, werden dahingehend geändert, dass die Nettoumsätze zu 16% für 2004 um 28.223,– EUR und für 2005 um 49.196,– EUR reduziert werden.

2. Die Neuberechnung der Umsatzsteuer 2004 und 2005 wird dem Beklagten übertragen.