FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.02.2002
5 K 515/01
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 S. 2 ;

Umsatzsteuerpflicht der Leistungen des nicht nach außen auftretenden, an einer Gewinngemeinschaft Beteiligten im Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks; Innengesellschaft; Umsatzsteuer 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.02.2002 - Aktenzeichen 5 K 515/01

DRsp Nr. 2004/3058

Umsatzsteuerpflicht der Leistungen des nicht nach außen auftretenden, an einer Gewinngemeinschaft Beteiligten im Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks; Innengesellschaft; Umsatzsteuer 1996

1. Betätigt sich ein einzelner Gesellschafter im Rahmen einer Gewinngemeinschaft nicht nach außen im eigenen Namen, sondern wird er auf einer anderen Wirtschaftsstufe - sei es durch Vorleistungen oder nachgeschaltet durch die Vermittlung der von einem Mitgesellschafter nach außen erbrachten Leistungen - tätig und wird er hierfür am Gewinn eines anderen Gesellschafters beteiligt, so erbringt er an diesen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung (hier: Leistungen für Grundstücksgeschäft eines Dritten; Abgrenzung zur Gewinnpoolung). Entgelt ist dabei der von dem anderen Gesellschafter erhaltene Gewinnanteil. 2. Zu den Voraussetzungen und zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Innengesellschaft.

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Beteiligung des Klägers am den Gewinn einer Dritten aus einem Grundstücksgeschäft.