BFH - Urteil vom 25.04.2013
V R 28/11
Normen:
UStDV § 17a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c; UStG § 6a;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3069/09

Umsatzsteuerpflicht der Lieferung von Pkw an einen in der Gemeinschaft ansässigen Abnehmer

BFH, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen V R 28/11

DRsp Nr. 2013/15508

Umsatzsteuerpflicht der Lieferung von Pkw an einen in der Gemeinschaft ansässigen Abnehmer

1. Für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG muss der Lieferer in gutem Glauben handeln und alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt.2. Dabei sind alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände umfassend zu berücksichtigen. Danach kann sich die zur Steuerpflicht führende Bösgläubigkeit auch aus Umständen ergeben, die nicht mit den Beleg- und Buchangaben zusammenhängen.

Normenkette:

UStDV § 17a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c; UStG § 6a;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) handelt mit PKWs und verkaufte im Streitjahr 2004 zwei PKWs an eine in Luxemburg ansässige GmbH (GmbH). Sie ging davon aus, dass die Lieferung der beiden Fahrzeuge als innergemeinschaftliche Lieferung nach Luxemburg steuerfrei sei.