Streitig ist, ob die Überlassung von Betriebsvorrichtungen in Zusammenhang mit der steuerfreien Verpachtung von Stallgebäuden umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Kläger erzielt unter anderem Umsätze aus der Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen. Anlässlich einer Betriebsprüfung stellte der Beklagte, das Finanzamt (FA), fest, dass der Kläger die Pachtzahlung für zwei auf Dauer angelegte Stallverpachtungen in vollem Umfang als steuerfreie Vermietungsumsätze nach §
Das FA erließ am 14. Juni 2017 entsprechend geänderte Umsatzsteuerbescheide für 2010 bis 2014 und am 18. Dezember 2017 einen Umsatzsteuerbescheid 2015, in dem die Verpachtung der Umsätze ebenfalls anteilig als steuerpflichtig behandelt wurde.
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