OLG Zweibrücken - Beschluss vom 26.08.2008
3 W 14/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; UStG § 4; UStG § 9; UStG § 13b; UStG § 14a; UStG § 14c;
Fundstellen:
NJW-RR 2009, 518
OLGReport-Zweibrücken 2009, 218
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 02.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 825/07

Umsatzsteuerpflicht des Kaufpreises in einem notariellen Grundstückskaufvertrag

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.08.2008 - Aktenzeichen 3 W 14/08

DRsp Nr. 2009/1355

Umsatzsteuerpflicht des Kaufpreises in einem notariellen Grundstückskaufvertrag

Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung: "...Die Verkäuferin optiert hinsichtlich der mit diesem Vertrag vereinbarten Grundstücksübertragung zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG). Der in diesem Vertrag aufgeführte Kaufpreis ist ein Nettokaufpreis; Steuerschuldner der auf den Kaufpreis errechneten Umsatzsteuer ist die Käuferin (§ 13 UStG). ..." ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; UStG § 4; UStG § 9; UStG § 13b; UStG § 14a; UStG § 14c;

Gründe:

I.

Die Beteiligte zu 1) erwarb aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 14. Oktober 2005 des Notars Dr. jur. J.... A.... in K..... - Urk.Nr. ..... - mehrere Grundstücke u.a. die Grundstücke verzeichnet in den Grundbüchern von I.... Bl. .... und E...., Bl. .......

Der notarielle Kaufvertrag lautet in Ziff. II 2.: