1. Die paketweise Veräußerung zahlungsgestörter fälliger Forderungen aus Kundenkreditverträgen stellt eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung in Form der Übernahme des Ausfallrisikos und der Wahrnehmung von Einziehungsmaßnahmen durch den Erwerber dar, die sich nach der Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und wirtschaftlichem Restwert des Portfolios bemisst.2. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen der Schuldner bereits das Insolvenzverfahren eröffnet war.