FG Hessen - Urteil vom 26.01.2010
6 K 2933/07
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 8; RL 77/388/EWG Art. 2; RL 77/388/EWG Art. 4;
Fundstellen:
EFG 2010, 907

Umsatzsteuerpflicht des paketweisen Verkaufs zahlungsgestörter fälliger Forderungen; Paketweiser Verkauf; Zahlungsgestörte Forderung; Insolvenz; Kundenkreditvertrag; Notleidende Forderung; Ausfallrisiko; Nachhaltig; Einziehungsmaßnahme

FG Hessen, Urteil vom 26.01.2010 - Aktenzeichen 6 K 2933/07

DRsp Nr. 2010/11642

Umsatzsteuerpflicht des paketweisen Verkaufs zahlungsgestörter fälliger Forderungen; Paketweiser Verkauf; Zahlungsgestörte Forderung; Insolvenz; Kundenkreditvertrag; Notleidende Forderung; Ausfallrisiko; Nachhaltig; Einziehungsmaßnahme

1. Die paketweise Veräußerung zahlungsgestörter fälliger Forderungen aus Kundenkreditverträgen stellt eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung in Form der Übernahme des Ausfallrisikos und der Wahrnehmung von Einziehungsmaßnahmen durch den Erwerber dar, die sich nach der Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und wirtschaftlichem Restwert des Portfolios bemisst. 2. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen der Schuldner bereits das Insolvenzverfahren eröffnet war.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 8; RL 77/388/EWG Art. 2; RL 77/388/EWG Art. 4;

Tatbestand: