FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.08.2001
2 K 404/97
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ;

Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 2 K 404/97

DRsp Nr. 2004/4408

Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993

Hat eine Bauträger-GmbH auf einem durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer erworbenen Grundstück Einfamilienhäuser (Reihenhäuser) errichtet und veräußert, ist der auf Bauträgerleistungen entfallende Kaufpreisanteil umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Bauträger-GmbH ursprünglich selbst das Baugelände erwerben wollte und ein solcher Erwerb lediglich aus formalen Gründen gescheitert ist.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ;

Tatbestand:

I. Streitig sind die Besteuerungsgrundlagen des Jahres 1993.