Die Klägerin - eine Leasinggesellschaft - fordert von der Beklagten, die einen Mineralölgroßhandel betreibt, die Zahlung rückständiger Leasingraten für einen gebrauchten LKW sowie Schadensersatz für die Zeit nach der Kündigung des Vertrages.
Unter dem 19. Januar 1982 schlossen die Parteien auf einem maschinenschriftlich ausgefüllten Vordruck der Klägerin einen Finanzierungsleasingvertrag über einen im Oktober 1974 hergestellten Tanklastwagen. Der von der Klägerin an den Lieferanten gezahlte Kaufpreis war mit 65.000,-- DM zuzüglich 13 % Mehrwertsteuer angegeben. Die Vertragslaufzeit betrug 22 Monate. Ab Mietbeginn am 1. März 1982 waren monatlich Leasingraten von 3.380,-- DM zuzüglich 13 % Mehrwertsteuer (439,40 DM) zu zahlen. Der Restwert des LKW war auf 6.500,-- DM festgelegt.
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