I.
Mehrere Bundesländer schlossen am 26. November 1997 eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame wirtschaftliche Förderung von ... Produkten in ihren Ländern. Die Fördermaßnahmen sollten in einer für sie treuhänderisch arbeitenden GmbH koordiniert werden. Die Vertragsparteien vereinbarten, während der Laufzeit der Vereinbarung der GmbH für wirtschaftliche Fördermaßnahmen die vertraglich vereinbarten finanziellen Mittel zur treuhänderischen Bewirtschaftung zu überlassen. Die jährlichen Finanzierungsbeiträge, die von den Gesellschaftern entsprechend ihrer Stammkapitalanteile aufzubringen waren, sollten nach Maßgabe ihrer Haushalte zur Verfügung gestellt werden.
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