Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Umsatzsteuerpflicht bzw. -freiheit von Umsätzen, die der Kläger im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems in den Kalenderjahren 2006 bis 2008 erzielt hatte.
Der Kläger arbeitete in den Streitjahren 2006 - 2008 als sog. Regionaldirektor auf der Grundlage eines Handelsvertretervertrages. Zu diesem Zweck hatte er mit der A GmbH am 3. März 2003 eine "Vertriebsvereinbarung" geschlossen. Ausweislich des Vertragsgegenstandes (§ 1) initiiert die A GmbH, die sich nachfolgend als Auftraggeberin oder AG bezeichnet, Beteiligungsangebote in Form von atypisch stillen Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen für Anlageunternehmen ("Produkte"). Die "Auftraggeberin" ist Herausgeberin eines Emmissionsprospektes, der die Beteiligungsangebote enthält, die der jeweilige Finanzvermittler Anlegern anbietet, die einen Zeichnungsschein unterzeichnen.
1. 2. 3.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|