FG Münster - Beschluss vom 27.12.2021
5 V 2705/21 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b);

Umsatzsteuerrechtliche Besteuerung des Betriebs von Geldspielautomaten in Spielhallen

FG Münster, Beschluss vom 27.12.2021 - Aktenzeichen 5 V 2705/21 U

DRsp Nr. 2022/1502

Umsatzsteuerrechtliche Besteuerung des Betriebs von Geldspielautomaten in Spielhallen

Tenor

Der Bescheid über Umsatzsteuervorauszahlung für August 2021 vom 06.10.2021 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt und, soweit der Bescheid bereits vollzogen ist, die Vollziehung aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b);

Gründe

I.

Streitig ist die Besteuerung des Betriebs von Geldspielautomaten in Spielhallen.