BFH - Urteil vom 04.05.2011
XI R 35/10
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG § 4 Nr. 16 Buchst. e;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 19.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 259/09 591

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft

BFH, Urteil vom 04.05.2011 - Aktenzeichen XI R 35/10

DRsp Nr. 2011/13007

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft

Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG § 4 Nr. 16 Buchst. e;

Gründe

I.

Der Kläger betrieb seit 1997 selbständig einen ambulanten Pflegedienst mit Namen "V" in M.