BFH - Urteil vom 15.05.2012
XI R 16/10
Normen:
UStG (1999) § 3a Abs. 1 S. 1; UStG (1999) § 3a Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 06.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2083/06

Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite

BFH, Urteil vom 15.05.2012 - Aktenzeichen XI R 16/10

DRsp Nr. 2012/21181

Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite

Ein Unternehmer, der über seine Internetseite den Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische oder pornografische Bilder und Videos zu beziehen, ist auch dann umsatzsteuerrechtlich Leistender, wenn der Nutzer hierzu auf Internetseiten anderer Unternehmer weitergeleitet wird, ohne dass dies in eindeutiger Weise kenntlich gemacht wird.

Normenkette:

UStG (1999) § 3a Abs. 1 S. 1; UStG (1999) § 3a Abs. 3 S. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG mit Sitz in ..., betrieb in den Streitjahren 2002 und 2003 die Internetseite "... .de". Sie verschaffte Nutzern des Internets die Möglichkeit, kostenpflichtige Bilder und Videos mit erotischen oder pornografischen Inhalten anzusehen.