Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei
BFH, Beschluß vom 21.09.2000 - Aktenzeichen IX B 100/00
DRsp Nr. 2001/8911
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff nicht mit den der ESt entnommenen Grundsätzen der "Liebhaberei" eingeschränkt werden kann, da das UStG nur die Absicht der Einnahmeerzielung, nicht aber die der Einkünfteerzielung voraussetzt.