BFH - Beschluß vom 21.09.2000
IX B 100/00
Normen:
EStG § 21 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 311

Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei

BFH, Beschluß vom 21.09.2000 - Aktenzeichen IX B 100/00

DRsp Nr. 2001/8911

Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei

In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff nicht mit den der ESt entnommenen Grundsätzen der "Liebhaberei" eingeschränkt werden kann, da das UStG nur die Absicht der Einnahmeerzielung, nicht aber die der Einkünfteerzielung voraussetzt.

Normenkette:

EStG § 21 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
BFH/NV 2001, 311