I. Die Unternehmensberatung AG (AN), eine Organgesellschaft der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), befasste sich u.a. mit der Erstellung von Computer-Software für Wirtschaftsunternehmen. Aufgrund eines Vertrags mit der Lebensversicherungs AG (AG) vom 23. September 1993 über die "Erstellung eines EDV-Anwendungssystems für die Passive Rückversicherung in der Lebensversicherung" übernahm sie die Erstellung von Spezialsoftware für deren Betrieb. In dem Vertrag heißt es u.a.:
"§ 1 Auftragsgegenstand und -ziel
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