I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Organträgerin zahlreicher Organgesellschaften. Sie wird im sog. Abzugsverfahren (§ 51 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung -- UStDV --) durch Haftungsbescheid von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) in Anspruch genommen, weil sie Umsatzsteuer für sonstige Leistungen von ausländischen Unternehmern an die C, eine ihrer Organgesellschaften, nur in Höhe des ermäßigten Steuersatzes und nicht in Höhe des nach Ansicht des FA anwendbaren regelmäßigen Steuersatzes abgeführt hatte.
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