FG Sachsen - Urteil vom 03.02.2021
2 K 763/20
Normen:
AO § 164 Abs. 2; UStG § 27 Abs. 19 S. 1-4;
Fundstellen:
DStRE 2022, 161

Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger i.R.e. Organschaft

FG Sachsen, Urteil vom 03.02.2021 - Aktenzeichen 2 K 763/20

DRsp Nr. 2021/5800

Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger i.R.e. Organschaft

Tenor

1.

Die Bescheide über Umsatzsteuer für 2011 und 2012, jeweils vom ..., in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer für 2011 um € ... und für 2012 um € ... herabgesetzt wird.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 164 Abs. 2; UStG § 27 Abs. 19 S. 1-4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger im Rahmen einer Organschaft.

Die Klägerin war Gesellschafterin und Geschäftsführerin der ... GmbH (im Folgenden nur GmbH). Die GmbH war auf dem Gebiet der Bauleistungen unternehmerisch tätig. Die Klägerin bildete als Organträgerin mit der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft. Über das Vermögen der GmbH eröffnete das Amtsgericht ... mit Beschluss vom ...2013 das Insolvenzverfahren und bestellte Rechtsanwältin ... als Insolvenzverwalterin.