Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute.
Der Kläger erzielt u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -. In seiner Gewinnermittlung für das Streitjahr XXXX behandelte er die am XXXXXXXX für das vierte Quartal XXXX entrichtete Umsatzsteuervorauszahlung von XXXX DM als Betriebsausgabe des Streitjahres. Der Beklagte vertrat demgegenüber die Auffassung, es handele sich insoweit um eine Betriebsausgabe des Jahres XXXX und berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid XXXX vom XXXXXX einen entsprechend erhöhten Gewinn.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|