Die Klägerin, eine GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 6. März 1992 gegründet und am 22. April 1992 ins Handelsregister eingetragen. Ihr Stammkapital betrug 50.000 DM. Gesellschafter waren A und M zu je 50 %. Die Geschäftsführer waren C und D. Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Kraftfahrzeugen, deren Zubehör und Ersatzteilen. Am 9. Juni 1993 haben die Geschäftsführer wegen Vermögenslosigkeit Antrag auf Konkurseröffnung gestellt. Durch Handelsregistereintrag vom 5. September 1996 wurde die Klägerin nach § 2 LöschG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Auf Antrag des Beklagten wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 10. März 1997 S zum Nachtragsliquidator bestellt (Bl. 38).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|