LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.11.2020
L 8 BA 117/20 B ER
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 14; SGB IV § 28e Abs. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; GG Art. 12 Abs. 1; RL 2006/112/EG; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 4; ZPO § 294; ZPO § 920 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 03.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BA 95/20

Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen BeitragsbescheidVerfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines BeschäftigungsverhältnissesAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im Hinblick auf eine Weisungsbefugnis und Eingliederung in die Arbeitsorganisation sowie das Bestehen eines Unternehmerrisikos

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2020 - Aktenzeichen L 8 BA 117/20 B ER

DRsp Nr. 2021/8731

Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im Hinblick auf eine Weisungsbefugnis und Eingliederung in die Arbeitsorganisation sowie das Bestehen eines Unternehmerrisikos

Der Schutzbereich der Berufsfreiheit in Art 12 Abs. 1 GG sowie der Schutzbereich europäischer Richtlinien wird durch die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht nicht berührt.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 3.8.2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.234,07 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 14; SGB IV § 28e Abs. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; GG Art. 12 Abs. 1; RL 2006/112/EG; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 4; ZPO § 294; ZPO § 920 Abs. 2;

Gründe