BFH - Urteil vom 24.09.1998
V R 18/97
Normen:
EWGR 388/77 Art. 21 Nr. 1 lit. c ; UStG (1980) § 14 Abs. 3 ;

Unberechtigter Steuerausweis

BFH, Urteil vom 24.09.1998 - Aktenzeichen V R 18/97

DRsp Nr. 2002/9593

Unberechtigter Steuerausweis

1. Wer in einer Rechnung einen Steuerbescheid gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.2. § 14 Abs. 3 UStG enthält einen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Gefährdungstatbestand besonderer Art. Er soll die unberechtigte Ausgabe von Abrechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer verhindern, die eine Gefährdung des Steueraufkommens dadurch herbeiführt, dass der Empfänger der Abrechnung in den Stand versetzt wird, unberechtigt einen Vorsteuerabzug vorzunehmen.3. Die in einer Urkunde als Aussteller bezeichnete Person kann nach § 14 Abs. 3 UStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat.

Normenkette:

EWGR 388/77 Art. 21 Nr. 1 lit. c ; UStG (1980) § 14 Abs. 3 ;