FG Berlin - Urteil vom 17.08.2000
4 K 4096/00
Normen:
UStG § 14 Abs. 3 Satz. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 359

Unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung

FG Berlin, Urteil vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 4 K 4096/00

DRsp Nr. 2002/4177

Unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung

Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 UStG treten unabhängig davon ein, ob der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Aufstellung der Rechnung geschäftsunfähig war oder nicht. Das Ausstellen von Rechnungen ist keine Willenserklärung im Sinne von §§ 116 ff. BGB, die die Geschäftsfähigkeit voraussetzt.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 3 Satz. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der angefochtenen Steuerfestsetzung liegt eine Rechnung zugrunde, in der der Kläger als deren Aussteller ... DM Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hat (vgl. Bl. 2 der Umsatzsteuerakte).

Im Verwaltungsverfahren hat der Kläger - vergeblich - Vorsteuerbeträge geltend gemacht. Der Einspruch blieb deshalb erfolglos. Dass die Nichtberücksichtigung dieser Vorsteuerbeträge zu Recht erfolgte, ist zwischen den Beteiligten inzwischen unstreitig.