BFH - Beschluss vom 26.07.2013
V B 21/12
Normen:
UStG § 14 Abs. 3; UStG § 14c Abs. 2 S.3; UStG § 14c Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 1822
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 4173/07

Unberechtigter Vorsteuerabzug: Kein Erlass von Umsatzsteuer bei fehlender Beseitigung der Gefährdung des SteueraufkommensBeurteilung von Umsätzen in einer Lieferkette

BFH, Beschluss vom 26.07.2013 - Aktenzeichen V B 21/12

DRsp Nr. 2013/21116

Unberechtigter Vorsteuerabzug: Kein Erlass von Umsatzsteuer bei fehlender Beseitigung der Gefährdung des SteueraufkommensBeurteilung von Umsätzen in einer Lieferkette

NV: Es ist geklärt, dass ein Erlass von Umsatzsteuer nach § 163 AO über die in § 14c Abs. 2 Sätze 3 und 4 UStG geregelten Fälle hinaus nicht in Betracht kommt, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens in Form eines unberechtigten Vorsteuerabzugs nicht rechtzeitig und vollständig beseitigt wird, weil der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug wegen Zahlungsunfähigkeit nicht rückgängig machen kann.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 3; UStG § 14c Abs. 2 S.3; UStG § 14c Abs. 2 S. 4;

Gründe