FG Rheinland-Pfalz, vom 11.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2270/07
Uneinbringlichkeit eines Entgelts nach seiner Vereinnahmung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Hinblick auf eine Verpflichtung des Unternehmers zur Herausgabe des vereinnahmten Entgelts nach den bei der Vereinnahmung vereinbarten Rückzahlungsvoraussetzungen; Bedeutung von entstandenen Beitreibungskosten für die Höhe eines Entgelts und dessen Uneinbringlichkeit
BFH, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen V R 5/09
DRsp Nr. 2010/20076
Uneinbringlichkeit eines Entgelts nach seiner Vereinnahmung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Hinblick auf eine Verpflichtung des Unternehmers zur Herausgabe des vereinnahmten Entgelts nach den bei der Vereinnahmung vereinbarten Rückzahlungsvoraussetzungen; Bedeutung von entstandenen Beitreibungskosten für die Höhe eines Entgelts und dessen Uneinbringlichkeit
NV: Auch ein bereits vereinnahmtes Entgelt kann uneinbringlich werden, wenn es zur Rückgewähr des Entgelts kommt und der Unternehmer seinen Entgeltanspruch auch nicht anderweitig durchsetzen kann.