I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, wurde 1992 gegründet. Der Gegenstand ihres Unternehmens bestand darin, das Grundstück R in X zu erwerben, zu bebauen und gewerblich zu vermieten. Geschäftsführende Komplementärin ohne Einlage wurde im Jahre 1993 die Firma R-GmbH. Deren Gesellschafter waren zunächst M, S, FS und RS. 1993 und 1994 schieden RS und FS aus der R-GmbH aus. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der R-GmbH war M. Kommanditisten der Klägerin waren CS, S und M. CS schied 1994 aus der Klägerin aus; M und S blieben Kommanditisten mit einer Einlage von ... DM.
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