Unentgeltliche Überlassung von Räumen keine umsatzsteuerfreie Vermietung
FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2013 - Aktenzeichen 16 K 313/11
DRsp Nr. 2014/6727
Unentgeltliche Überlassung von Räumen keine umsatzsteuerfreie Vermietung
Die unentgeltliche Überlassung von Räumen ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung.Die Vermietung von Gebäuden als Umsatz setzt voraus, dass der Vermieter des Gebäudes dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, die Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen.