FG Niedersachsen - Urteil vom 22.08.2013
16 K 313/11
Normen:
UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 15 Abs. 2;

Unentgeltliche Überlassung von Räumen keine umsatzsteuerfreie Vermietung

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2013 - Aktenzeichen 16 K 313/11

DRsp Nr. 2014/6727

Unentgeltliche Überlassung von Räumen keine umsatzsteuerfreie Vermietung

Die unentgeltliche Überlassung von Räumen ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung. Die Vermietung von Gebäuden als Umsatz setzt voraus, dass der Vermieter des Gebäudes dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, die Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand: