FG München - Urteil vom 29.11.2001
14 K 817/98
Normen:
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 641

Unentgeltliche Verteilung einer Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder kein steuerbarer Umsatz; Umsatzsteuer 1987, 1988

FG München, Urteil vom 29.11.2001 - Aktenzeichen 14 K 817/98

DRsp Nr. 2002/4602

Unentgeltliche Verteilung einer Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder kein steuerbarer Umsatz; Umsatzsteuer 1987, 1988

Überlässt ein Verein die im freien Handel nicht erhältliche, ausschließlich dem Vereinszweck dienende Vereinszeitschrift kostenlos, also nicht in Erwartung einer Gegenleistung, weil auch kein Zusammenhang mit den -ohnehin in ihrer Höhe freiwilligen- Mitgliedsbeiträgen besteht, liegt weder ein steuerbarer Umsatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 noch Eigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a oder Nr. 3 UStG 1980 vor. Dies gilt selbst dann, wenn die Zeitschrift in geringem Umfang an ausgeschiedene Mitglieder veräußert wird.

Normenkette:

UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen satzungsgemäßer Zweck es ist, durch Aufklärung und gutes Beispiel Liebe und Verständnis für die lebende Tierwelt zu wecken, das Wohlergehen und eine artgerechte Haltung der Tiere zu fördern (vgl. § 2 der Satzung des Klägers).