BFH - Beschluss vom 31.03.2010
V B 112/09
Normen:
UStG § 3 Abs. 1b Nr. 2; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1313
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 07.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2906/08

Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer i.R. eines zweitägigen Betriebsausflugs als von der Umsatzsteuer erfasst; Steuerbarkeit einer Arbeitnehmersammelbeförderung aufgrund einer nicht überwiegend betrieblichen Veranlassung eines Betriebsausfluges

BFH, Beschluss vom 31.03.2010 - Aktenzeichen V B 112/09

DRsp Nr. 2010/9288

Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer i.R. eines zweitägigen Betriebsausflugs als von der Umsatzsteuer erfasst; Steuerbarkeit einer Arbeitnehmersammelbeförderung aufgrund einer nicht überwiegend betrieblichen Veranlassung eines Betriebsausfluges

NV: Die Rechtsfrage, ob bei einer im Streitjahr 2000 durchgeführten Betriebsveranstaltung mit Kosten von über 200 DM pro Arbeitnehmer (hier: 245 DM) eine steuerbare unentgeltliche Zuwendung an den Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1999 vorliegt oder ob diese noch im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1b Nr. 2; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe

I.