BGH - Urteil vom 09.04.1986
IVb ZR 14/86
Normen:
BGB § 1375 ;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 565
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 39
NJW 1986, 2508

Unentgeltlichkeit einer Verfügung

BGH, Urteil vom 09.04.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 14/86

DRsp Nr. 1994/4355

Unentgeltlichkeit einer Verfügung

Unentgeltlich ist eine Verfügung, wenn der durch sie bewirkten Verminderung des Vermögens keine Gegenleistung gegenübersteht. Eine Zuwendung, die zur Erfüllung einer rechtsbeständigen Schuld erbracht wird, ist entgeltlich, da die hierdurch herbei- geführte Befreiung von der Schuld einen Vermögensvorteil für den Schuldner darstellt.

Normenkette:

BGB § 1375 ;
Fundstellen
FamRZ 1986, 565
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 39
NJW 1986, 2508