Finanzgericht Münster, vom 06.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3449/12
Unionsrechtskonformität der Umsatzbesteuerung der Erlöse aus Glücksspielautomaten
BFH, Beschluss vom 10.06.2016 - Aktenzeichen V B 97/15
DRsp Nr. 2016/13936
Unionsrechtskonformität der Umsatzbesteuerung der Erlöse aus Glücksspielautomaten
1. NV: Die sich hinsichtlich der Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen ergebenden umsatzsteuerrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt.2. NV: Durch die Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, dass- § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist,- nach der MwStSystRL die Mehrwertsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele kumulativ erhoben werden dürfen, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat,- das Unionsrecht einer innerstaatlichen Regelung, wonach die geschuldete Mehrwertsteuer betragsgenau auf eine nicht harmonisierte Abgabe angerechnet wird, nicht entgegensteht,- Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL es den Mitgliedstaaten gestattet, nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Steuer zu befreien,- das Unionsrecht einer nationalen Vorschrift oder Praxis, wonach beim Betrieb von Spielgeräten die Höhe der Kasseneinnahmen dieser Geräte nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird, nicht entgegensteht,- das Verhältnis zwischen Umsatz- und Ertragsteuer im Verfahren wegen Umsatzsteuer nicht geklärt werden kann, weil die Besteuerung des Ertrags nicht Gegenstand des Verfahrens wegen Umsatzsteuer ist.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.