I.
Streitig ist der Zollwert eingeführter Pferde.
Im Rahmen einer Einfuhrhandelsprüfung bei der Firma S. wurde festgestellt, dass auf Grund von vom Kläger verfassten Schreiben niedrigere Beförderungskosten angemeldet worden waren, als sie den Transportrechnungen entsprachen. Das HZA erließ daraufhin Steueränderungsbescheid vom 3. April 1996, mit dem sie vom Kläger Zoll in Höhe von 4.404,25 DM nachforderte.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|