BGH vom 16.12.1987
IVb ZR 102/86
Normen:
BGB §§ 1569 ff, § 1574, § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1573 Abs. 2 Ergänzungsanspruch 1
BGHR BGB § 1574 Abs. 2 Angemessenheit 1
BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 8
DRsp I(166)189a-b
FamRZ 1988, 265
MDR 1988, 391
NJW 1988, 2369

Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter Teilzeitarbeit des Unterhaltsverpflichteten

BGH, vom 16.12.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 102/86

DRsp Nr. 1992/2746

Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter Teilzeitarbeit des Unterhaltsverpflichteten

»a) Vermag der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte, wegen der Arbeitsmarktlage keine vollschichtige, sondern nur eine Teilzeitarbeit zu finden, so folgt daraus nicht, daß diese die ihm angemessene Erwerbstätigkeit i.S. der §§ 1573 Abs. 2, 1574 Abs. 1 BGB ist. Vielmehr kommt ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB in Betracht. b) Zum Verhältnis der Unterhaltstatbestände der §§ 1570 - 1572 BGB zum Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. c) Der Unterhaltsbedarf des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ist generell nicht in gleicher Höhe anzusetzen wie der des nicht erwerbstätigen Ehegatten. d) Zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach der sog. Anrechnungsmethode.

Normenkette:

BGB §§ 1569 ff, § 1574, § 1578 Abs. 1 ;

Tatbestand: