Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter Teilzeitarbeit des Unterhaltsverpflichteten
BGH, vom 16.12.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 102/86
DRsp Nr. 1992/2746
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter Teilzeitarbeit des Unterhaltsverpflichteten
»a) Vermag der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte, wegen der Arbeitsmarktlage keine vollschichtige, sondern nur eine Teilzeitarbeit zu finden, so folgt daraus nicht, daß diese die ihm angemessene Erwerbstätigkeit i.S. der §§ 1573 Abs. 2, 1574 Abs. 1BGB ist. Vielmehr kommt ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 1BGB in Betracht.b) Zum Verhältnis der Unterhaltstatbestände der §§ 1570 - 1572 BGB zum Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2BGB.c) Der Unterhaltsbedarf des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ist generell nicht in gleicher Höhe anzusetzen wie der des nicht erwerbstätigen Ehegatten.d) Zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach der sog. Anrechnungsmethode.
Normenkette:
BGB §§ 1569 ff, § 1574, § 1578 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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