Der Kläger, von Beruf Oberbaurat und deutscher Staatsangehöriger, und die Beklagte zu 1), polnische Staatsangehörige, haben am 6. Juli 1978 die Ehe geschlossen, aus der die am Revisionsverfahren nicht beteiligten Beklagten zu 2), geboren am 12. September 1978, und zu 3), geboren am 18. Januar 1980, hervorgegangen sind. Die Ehe ist auf den alleinigen Antrag der Beklagten zu 1) - im folgenden Beklagte - durch Verbundurteil vom 18. Juli 1983 unter Anwendung deutschen Rechts geschieden worden, wobei ihr u.a. die elterliche Sorge für die gemeinschaftlichen Kinder übertragen worden ist. Der Scheidungsausspruch ist seit dem 10. April 1984 rechtskräftig. Bereits im Januar 1984 hatte die Beklagte mit den beiden Kindern die Bundesrepublik Deutschland verlassen und sich nach Warschau/Polen begeben, wo sie sich seither aufhält.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|