Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene Ehegatten
BGH, vom 29.06.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 379/81
DRsp Nr. 1994/4642
Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene Ehegatten
Wenn beide geschiedene Ehegatten minderjährige Kinder aus der (geschiedenen) Ehe betreuen, kann nicht von einer gegenseitigen Unterhaltspflicht beider Eltern ausgegangen werden. Vielmehr ist - jedenfalls im selben Zeitraum - stets nur einer zum Unterhalt verpflichtet. Ob und von wem Unterhalt verlangt werden kann, entscheidet sich im Einzelfall nach Maßgabe der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.