Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
BGH, Urteil vom 20.07.1990 - Aktenzeichen XII ZR 73/89
DRsp Nr. 1992/1090
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
»Die ehelichen Lebensverhältnisse folgen den Veränderungen, die sich aus dem jeweiligen Unterhaltsbedarf gemeinschaftlicher Kinder ergeben. Fällt Kindesunterhalt weg, erhöht sich der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten, sofern nicht die freiwerdenden Mittel nach objektivem Urteil der Vermögensbildung oder anderen nicht dem Lebensbedarf zuzurechnenden Zwecken dienen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung: Urteile vom 16. März und 11. Mai 1988 - IVb ZR 40 u. 42/87 - FamRZ 1988, 701 und 817 sowie vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 63/88 - FamRZ 1990, 258).«