BGH - Urteil vom 11.02.1987
IVb ZR 81/85
Normen:
BGB § 1603 Abs.1, § 1609 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1603 Abs. 1 Hausmann(-frau) 1
BGHR BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 Hausmann(-frau) 2
BGHR BGB § 1609 Abs. 1 Volljähriges Kind 1
BGHR BGB § 1613 Abs. 1 Verzug 1
DRsp I(167)347a-c
FamRZ 1987, 472
MDR 1987, 652
NJW 1987, 1549

Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen Kindern aus der Ehe

BGH, Urteil vom 11.02.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 81/85

DRsp Nr. 1992/3280

Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen Kindern aus der Ehe

»Zur Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils, der in der neuen Ehe die Führung des Haushalts und die Betreuung eines Kindes aus dieser Ehe übernommen hat, gegenüber volljährigen Kindern aus der früheren Ehe.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs.1, § 1609 ;

Tatbestand: